Wasser und Wind sind traditionelle Energiequellen

Wind- und Wassermühlen

Wasser- und Windkraftwerke werden heute von vielen Menschen als neue technische Errungenschaften angesehen. Tatsächlich hat die Verwendung von Wind und Wasser für die Energieerzeugung jedoch eine sehr lange Tradition.

Diese zeigt sich besonders in Gegenden mit zahlreichen Windmühlen oder Wassermühlen. Die in ihnen erzeugte elektrische Energie wurde zwar nicht in das Stromnetz eingespeist, sondern ausschließlich zum direkten Antrieb der Mühlräder genutzt. Wenn der Müller eine Windmühle nutzte, musste er mit dem Mahlen des Getreides warten, bis ausreichend Wind wehte. Eine Wassermühle wurde hingegen in den meisten Fällen an einem kleinen Wasserfall errichtet, wo sie regelmäßig Energie zum Betrieb der Mühlräder erzeugen konnte.

Besonders Windmühlen wurden in alten Zeiten nicht ausschließlich von Müllern eingesetzt, um mit ihrer Hilfe das Getreide zu mahlen. Auch für das Auspressen von Ölsaaten sowie für die Verarbeitung von Hölzern in Sägewerken nutzten unsere Vorfahren die kostenfreie Windenergie.
Selbst die Maschinen der Walzwerke wurden früher durch Windmühlen angetrieben.

Die besondere Herausforderung der Windenergie, dass nicht regelmäßig ausreichend Wind zur Verfügung steht, galt selbstverständlich auch in der Vergangenheit. Gelöst wurde sie grundsätzlich dadurch, dass die Arbeit verrichtet wurde, wenn der Wind stark genug wehte.

Heutige Windräder können als Nachfolger der Windmühlen betrachtet werden. Der Wind dreht die Flügel eines Windrades heute ebenso an wie vormals die einer Windmühle. Der wichtigste Unterschied zwischen einer früheren Windmühle und einem heutigen Windrad besteht darin, dass die von der modernen Anlage erzeugte Energie in das Stromnetz eingespeist und nicht sofort verbraucht wird.

Ebenso arbeiten viele Wasserkraftwerke nach dem von der traditionellen Wassermühle bekannten Prinzip, sie benötigen jedoch in der Regel auf Grund der verlangten Leistung ein größeres Gefälle. Wassermühlen an kleineren Flüssen lassen sich somit nicht für die Energieeinspeisung reaktivieren, sie dienen vielmehr bevorzugt als touristisches Ausflugsziel und sprechen besonders den Bereich der Naherholung an.

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Der Verteilnetzbetreiber

Der Verteilnetzbetreiber unterhält das örtliche Stromnetz und ist für dessen Wartung zuständig. Daraus folgt, dass bei Störungen in der Stromversorgung der Netzbetreiber und nicht der Lieferant angerufen werden soll. Des Weiteren ist der Verteilnetzbetreiber dafür verantwortlich, dass bei Bedarf in die Stromleitung wachsende Bäume zurückgeschnitten werden.
Auch wenn der Verteilnetzbetreiber so gut wie immer zu einem Unternehmen gehört, welches Strom verkauft, ist der Netzbetrieb kaufmännisch und personell vom Stromvertrieb getrennt.

Die Aufgabe des Messstellenbetreibers ist eigentlich von der Marktrolle des Verteilnetzbetreibers unabhängig, in der Realität nimmt der Verteilnetzbetreiber die entsprechenden Tätigkeiten jedoch häufig ebenfalls wahr. In diesem Fall ist seine Entscheidung maßgeblich, wenn zwischen zwei Lieferanten oder dem Kunden und seinem Lieferanten über den Zählerstand gestritten wird. Wenn bei einem Umzug oder einem Lieferantenwechsel kein gemeldeter Stand vorliegt, beauftragt der Verteilnetzbetreiber die Ablesung; alternativ kann er auch eine Schätzung des Stromverbrauchs vornehmen.

Der Verteilnetzbetreiber meldet Kunden, welche sich nicht innerhalb der vorgegebenen Frist von sechs Wochen angemeldet haben, in die Grundversorgung an. Ebenso meldet er Leerstände an den Grundversorger, damit dieser die Zählergebühren beim Hausbesitzer einfordern kann. Wenn eine Kündigung mit dem Grund Lieferantenwechsel beim Netzbetreiber eingeht und keine Neuanmeldung der Belieferung erfolgt, nimmt das Verteilnetz automatisch eine Anmeldung des entsprechenden Kunden beim Grundversorger vor.
Wenn eine Stromsperre infolge eines Zahlungsverzugs durchgeführt werden soll, beauftragt der Lieferant den Netzbetreiber mit der Durchführung dieser Maßnahme. Grundsätzlich kann jeder Versorger einen solchen Auftrag erteilen, faktisch bevorzugen die meisten Unternehmen jedoch die Kündigung ihrer säumigen Zahler, sofern ihnen nicht als Grundversorger eine Pflicht zur Belieferung obliegt.

Während jeder Kunden den Stromversorger selbst wählen kann, entscheidet sich die Kommune für einen Verteilnetzbetreiber und überträgt die Konzession zur Nutzung des öffentlichen Raums auf diesen. Inzwischen planen mehrere Städte und Gemeinden die Rücknahme eines vormals verkauften Stromnetzes. Ein Wechsel des Verteilnetzbetreibers bewirkt keine automatische Änderung des Grundversorgers mehr, da als dieser das Unternehmen gilt, welches in einer Kommune die meisten Kunden versorgt.

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Standby kostet Geld

Die Standby-Funktion eines technischen Gerätes dient der Bequemlichkeit des Nutzers, da sie Voraussetzung für die Anwendung einer Fernbedienung ist. Nachdem Fernsehgeräte in vielen Haushalten nie vollständig ausgeschaltet werden, hat sich inzwischen die Standby-Schaltung selbst bei der Kaffeemaschine eingebürgert. Der große Vorteil besteht darin, dass der Nutzer die Kaffeezubereitung vom Bett aus starten kann und sofort nach dem Aufstehen über frischen Kaffee verfügt.
Der Drucker wird zwar relativ selten genutzt, dennoch bleibt er im Standby-Betrieb eingeschaltet, damit ein erforderlicher Ausdruck sofort gestartet werden kann.

Die durch das Standby gebotene Bequemlichkeit hat jedoch im wörtlichen Sinn ihren Preis. Da das elektrische Gerät nicht vollständig ausgeschaltet wird, verbraucht es im Bereitschaftsmodus selbstverständlich Strom. Je nach technischer Ausstattung eines Haushaltes können die vermeidbaren Stromkosten, welche durch den Standby-Betrieb verursacht werden, fünfzig und mehr Euro im Jahr betragen. Angesichts stetig steigender Strompreise bietet der weitgehende Verzicht auf das Standby eine relativ einfache Möglichkeit zur Einsparung von Energiekosten. Zu beachten ist aber, dass manche moderne Geräte nicht mehr vollständig abgeschaltet werden können, sofern sie mit dem Stromnetz verbunden bleiben. In diesem Fall bietet sich die Anschaffung einer abschaltbaren Steckdosenleiste an. Dass der weitgehende Verzicht auf die Nutzung der Standby-Funktion mit dem zum Ein- und Ausschalten notwendigen Weg zum Gerät verbunden ist, stellt keinen ernsthaften Nachteil dar. Ein wenig mehr Bewegung erweist sich für fast jeden Menschen als sehr sinnvoll.

Der Drucker sollte nur dann eingeschaltet werden, wenn er tatsächlich benötigt wird.

Einige technische Anwendungen lassen den Verzicht auf die Standby-Funktion tatsächlich nicht zu. Wenn das Fax-Gerät nicht im Bereitschaftsmodus geschaltet bleibt, muss jeder Sender einer Fernkopie diese zunächst telefonisch ankündigen, was nicht sinnvoll ist. Vermeidbare Standby-Anwendungen sollten aber abgeschaltet werden, damit die Stromrechnung in Zukunft geringer ausfällt. Neben der persönlichen Ersparnis ist die Verringerung des privaten Energieverbrauchs natürlich auch aus Umweltschutzgründen sinnvoll.

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Elektrofahrräder

Elektrofahrräder werden nicht alleine von älteren Menschen benutzt, sondern sie verbessern zugleich die Mobilität in bergigen Regionen.
Grundsätzlich unterschieden werden muss zwischen einem Pedelec und einem E-Bike. Bei einem Pedelec schaltet sich der Motor nur zu, wenn der Fahrer gleichzeitig in die Pedalen tritt, rechtlich gilt es als Fahrrad und erfordert keinen Führerschein. Ein E-Bike fährt hingegen auch, wenn es ausschließlich mit Motorkraft betrieben wird und darf nur mit einer gültigen Mofa-Prüfbescheinigung oder einem Führerschein gefahren werden. Des Weiteren darf ein E-Bike nur auf Radwegen benutzt werden, wenn diese durch ein Zusatzschild ausdrücklich für Mofas freigegeben sind. Ebenso benötigt das E-Bike im Gegensatz zum Pedelec ein gültiges Versicherungskennzeichen. Der Fahrer eines Pedelecs ist durch die private Haftpflichtversicherung abgesichert, deren Abschluss in Deutschland nicht vorgeschrieben ist. Das Lenken eines Pedelecs ohne Haftpflichtversicherungsschutz ist zwar erlaubt, empfohlen kann es jedoch nicht werden.
Ein Fahrradhelm ist in Deutschland weder beim Fahren auf einem Pedelec noch auf einem E-Bike vorgeschrieben.

Bei der Entscheidung für ein konkretes Elektrofahrrad ist die Reichweite des Akkus wichtig. Diese lässt sich besonders bei einem Pedelec deutlich erhöhen, wenn der Motor tatsächlich nur bei Steigungen zugeschaltet wird. Allerdings besitzt der Akku eines Elektrofahrrades ein beachtliches Eigengewicht, so dass erfahrungsgemäß viele Nutzer zu einer häufigeren Zuschaltung des Motors neigen. Die meisten Elektrofahrräder bieten ihrem Benutzer eine Reichweite zwischen vierzig und achtzig Kilometern. Dieser Wert ist nicht optimal, baldige Verbesserungen sind wahrscheinlich.

Die Akkus aller Elektrofahrräder können einfach und schnell an der häuslichen Steckdose aufgeladen werden, spezielle Ladestationen sind nicht erforderlich. In Regionen mit einem starken Fahrradtourismus bieten einige Gaststätten ihren Gästen das teilweise Aufladen ihrer Akkus als zusätzliche Serviceleistung an. Das nicht vollständige Aufladen führt bei modernen Akkus ebensowenig zu einer Verringerung der Ladekapazität wie das Nachladen eines noch nicht vollständig geleerten Stromspeichers. Bei älteren Geräten lassen sich beide Effekte jedoch regelmäßig beobachten.

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Unterschiede im Service der Stromanbieter

Die meisten Strompreisvergleiche berücksichtigen ausschließlich die Preise und nicht den Service der unterschiedlichen Anbieter. Zu den grundlegenden Unterschieden bei den Serviceleistungen der Stromversorger gehört die telefonische Erreichbarkeit ebenso wie die Schnelligkeit der Reaktion auf schriftliche Anfragen. Während einige Anbieter nur zu den klassischen Bürozeiten erreichbar sind, schalten andere ihre Hotline bis in den späten Abend. Auch bei den Kosten für einen Anruf bestehen große Unterschiede, kostenlose Rufnummern bieten dem Kunden den besten Service, einige Versorger kommunizieren ausschließlich eine kostspielige 01805-Rufnummer.
Wenn der Kunde sich zu einer schriftlichen Kontaktaufnahme entschließt, zeigt sich guter Service in einer schnellen und umfassenden Antwort.
Einige Unternehmen werben mit einem Zertifikat, welches vom TÜV oder einem vergleichbaren Institut ausgestellt wird, wenn die Service-Qualität vorgegebenen Mindestkriterien entspricht.

Nicht selten muss mit der Jahresrechnung ein unerwartet hoher Betrag bezahlt werden. Versorger mit gutem Service bieten in diesem Fall die Möglichkeit einer gebührenfreien Ratenzahlung an, während ein schlechter Service dadurch gekennzeichnet ist, dass eine solche nicht oder nur unter Berechnung einer hohen Gebühr genehmigt wird. Stromanbieter mit gutem Service akzeptieren den begründeten Wunsch ihrer Kunden nach einer Senkung oder Erhöhung des Abschlages und gewähren im Notfall einen Zahlungsaufschub.

Einen ersten Eindruck über die Service-Qualität eines Stromversorgers bietet der Blick auf dessen Webseite. Dort sind sowohl die Sprechzeiten als auch die Rufnummer des Anbieters zu finden. Die übersichtliche Gestaltung der Internet-Seite stellt ebenfalls einen Pluspunkt dar. Des Weiteren lässt sich auf der Webseite des Stromanbieters erkennen, ob dieser Broschüren zum Energiesparen und weiteren interessanten Themen anbietet.
Die meisten Informationen über den Service der einzelnen Stromanbieter erhält der Verbraucher jedoch, wenn er Berichte auf unterschiedlichen Meinungsforen liest.

Wie stark der Kunde die Service-Qualität bei der Entscheidung für einen Stromversorger berücksichtigt, bleibt letztendlich ihm überlassen. Es ist durchaus sinnvoll, für einen sehr guten Service einen geringen Mehrpreis gegenüber dem billigsten Anbieter zu akzeptieren.

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Rekommunalisierung

Der Begriff der Rekommunalisierung meint im Strommarkt in erster Linie das Bestreben vieler Städte und Gemeinden, den Konzessionsvertrag mit einem Regionalversorger nicht zu verlängern, sondern die Leitungsnetze für Strom oder Gas wieder selbst zu bewirtschaften. Eine zweite Bedeutung des Begriffs umfasst zusätzlich das Auftreten der Kommune als Stromlieferanten, obgleich die Aufgabe der Grundversorgung oft schon viele Jahre vor der Liberalisierung des Strommarktes an einen der großen regionalen Versorger abgetreten wurde. Die einzelnen Gemeinden sind dank ihres Aktienbesitzes Anteilseigner der entsprechenden Regionalversorger. Dennoch treten sie immer häufiger mit ihnen in den Wettbewerb, indem die entsprechenden Stadtwerke ebenfalls attraktive Stromtarife anbieten.Zusätzlich nutzen sehr viele Städte die Möglichkeit der Erzeugung regenerativer Energien durch Sonnenkollektoren und Windräder.

Grundversorger wird der Lieferant, welcher in einem Gebiet die meisten Kunden versorgt. Damit führt die Rekommunalisierung des Stromnetzes nicht automatisch dazu, dass das Versorgungsunternehmen der entsprechenden Kommune die Grundversorgung übernimmt. Den Status als Grundversorger behält in der Regel das bislang über diesen verfügende Unternehmen, da sich sehr viele Kunden aus Bequemlichkeit weiterhin bei diesem anmelden.Dennoch ist die Rekommunalisierung für viele Städte und Gemeinden nicht nur ein ideales Mittel, um Einnahmen durch den Betrieb der Verteilnetze zu erhalten. Ihr Angebot zur Stromlieferung ermöglicht den Bürgern, sich für ein Produkt zu entscheiden, bei welchem er die Stromrechnung letztendlich an sich selbst als Einwohner der Stadt bezahlt. Die Rekommunalisierung sowohl der Verteilnetze als auch durch das zunehmende Auftreten von Stadtwerken als Stromversorger ist zu begrüßen, da die Gewinne für wichtige kommunale Aufgaben eingesetzt werden können. Städte und Gemeinden erhalten zwar in ihrer Eigenschaft als Aktionäre großer Stromkonzerne Dividenden, diese stellen jedoch nur einen geringen Teil der möglichen Gewinne durch die eigenverantwortliche Übernahme der Stromnetze dar. Die großen Energieversorger bewerten die Rekommunalisierung der Strom- und Gasnetze kritisch, da ihrer Meinung nach nur große Netze wirtschaftlich betrieben werden können. Vermutlich befürchten sie Einnahmeausfälle durch die Nichtverlängerung zahlreicher Konzessionsverträge.

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Aktien von Energieversorgern

Die Aktienkurse der großen an der Börse notierten Energieversorger RWE, EON und EnBW weisen durchaus größere Schwankungen auf und sind nach den Vorfällen im japanischen Atomkraftwerk ebenso gefallen wie nach der für die Erzeuger kostspieligen Verlängerung der Laufzeit deutscher Atomkraftwerke. Die Höhe der jährlichen Dividende ist jedoch bei den genannten Energieversorgern im Vergleich zu anderen börsennotierten Unternehmen überdurchschnittlich hoch, auch wenn die Aktionäre der EnBW nach einer einmaligen Zunahme ihrer Dividendenrendite bereits im Folgejahr erneut das Absinken der Dividendenzahlung auf den langjährigen Mittelwert hinnehmen mussten. EON und RWE zahlen gleichbleibend hohe Dividenden, eine vorübergehende Erhöhung des Betrages bei der RWE vor wenigen Jahren beruhte auf ausdrücklich genannten Sondererlösen durch den Verkauf von Unternehmensbeteiligungen.

Auch in Zukunft ist damit zu rechnen, dass die Aktien der großen Energieversorgungsunternehmen eine gute bis sehr gute Rendite abwerfen. Sowohl bei der RWE als auch bei der EON Aktie ist eine Dividendenrendite in Höhe von mindestens fünf Prozent regelmäßig zu erwarten, während das Wertpapier der EnBW zumindest eine vierprozentige Rendite erwarten lässt.

Zusätzlich bietet der Aktienbesitz dem Anleger die Möglichkeit, durch die Teilnahme an der Hauptversammlung oder das anderweitige Ausüben des Stimmrechts Einfluss auf Unternehmensentscheidungen zu nehmen. Naturgemäß sind die Einflussmöglichkeiten kleiner Anleger bei einer Aktiengesellschaft sehr gering, das Rederecht auf der Hauptversammlung wird jedoch bereits mit dem Besitz einer einzigen Aktie erworben.

Die Aktien der Energieversorger sind auf Grund ihrer regelmäßig hohen Dividenden-Ausschüttungen besonders für Anleger interessant, welche sich bei ihrer Anlagestrategie in erster Linie nicht von möglichen Wertsteigerungen leiten lassen, sondern überwiegend auf das Erzielen einer guten und regelmäßigen Dividende achten.

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Qualitätsunterschiede bei Stromversorgern

Qualitätsunterschiede zwischen den Versorgern beziehen sich nicht auf den konkret gelieferten Strom, zumal für dessen gleichbleibende Qualität der Netzbetreiber verantwortlich ist. Sollte es in Teilen eines Versorgungsgebietes zu einem Stromausfall kommen, sind alle Verbraucher der entsprechenden Region davon betroffen. Dabei ist es unwichtig, von welchem Anbieter sie ihren Strom beziehen.

Auch wenn jeder Verbraucher den vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Strom erhält, kann er durch seine Produktwahl die Gesamtmenge des nach seinem Wunsch erzeugten Stroms beeinflussen. Wenn sich ein Verbraucher für Strom aus erneuerbaren Energien entscheidet, muss sein Lieferant den entsprechenden Strombedarf auf dem Markt einkaufen. Wer Ökostrom als gegenüber Atomstrom qualitativ höherwertig ansieht, verbessert durch den Abschluss eines entsprechenden Stromlieferungsvertrages die Qualität der in Deutschland insgesamt gelieferten Strommenge.

Die wichtigsten Qualitätsunterschiede zwischen den unterschiedlichen Stromversorgern zeigen sich in der Kundenbetreuung. Während einige Anbieter nur zu den typischen Bürozeiten erreichbar sind, besetzen andere Versorger ihr Call-Center vom frühen Vormittag bis in den späten Abend. Nicht unerheblich für die Bewertung der Betreuungsqualität des Stromlieferanten sind auch die Kosten für einen Anruf. Idealerweise bietet dieser eine auch vom Mobiltelefon erreichbare kostenlose Rufnummer mit der Vorwahl 0800 an. Eine 01802-er Vorwahl ist für den Festnetzkunden sinnvoll, da er für jeden Anruf nur sechs Cent bezahlt; Handynutzern sollte eine Service-Rufnummer mit örtlicher Vorwahl genannt werden.
Die Bearbeitung der schriftlichen Eingaben erfolgt bei einigen Stromversorgern sehr schnell, während andere Anbieter sich zum Teil sehr viel Zeit lassen.

Ein weiteres Qualitätskriterium stellt die Kundenfreundlichkeit der Bearbeitung von Kundenwünschen dar. Ein guter Stromanbieter ermöglicht eine zinsfreie Ratenzahlung, wenn die Jahresrechnung höher als erwartet ausfällt. Für den Kunden positiv ist auch die Möglichkeit, in Ausnahmefällen erfolgreich um die Stundung oder Verschiebung eines Abschlagbetrages bitten zu können.
Auch die Übersichtlichkeit und die Verständlichkeit der Jahresrechnung erweisen sich als wichtige Qualitätsunterschiede zwischen einzelnen Stromversorgern.
Wenn der Anbieter neben einem guten und schnellen Kundenservice kostenlose Broschüren zum Energiesparen anbietet, rechtfertigt die hervorragende Service-Qualität durchaus einen geringfügigen Preisaufschlag.

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Die Sechs-Wochen-Frist nach dem Einzug

Was bedeutet die Sechs-Wochen-Frist nach einem Einzug?

 

Jeder Kunde hat das Recht, nach dem Einzug in eine neue Wohnung einen Stromanbieter zu wählen. Sofern keine rechtzeitige Wahl getroffen wird, tritt automatisch die Grundversorgung ein.Für das Suchen nach einem frei gewählten Lieferanten besteht eine Sechs-Wochen-Frist, welche in der Praxis häufig missverstanden wird. Die genannten sechs Wochen beziehen sich nicht darauf, dass der Neubezieher einer Wohnung sich innerhalb dieser Zeit bei einem beliebigen Stromversorger anmeldet. Die gesetzliche Regelung besagt vielmehr, dass spätestens sechs Wochen nach dem Einzug dem Netzbetreiber die Anmeldung eines Lieferanten vorliegen muss. Als Einzugsdatum gilt dabei nicht der Beginn des Mietvertrages, maßgeblich ist vielmehr der Termin der Schlüsselübergabe. Wegen der Sechs-Wochen-Frist darf der Vermieter seinen Mieter erst nach Ablauf von zweiundvierzig Tagen nach der Übergabe der Wohnung anmelden. Eine Ausnahme besteht bei Wohnungsbaugesellschaften, welche sich im Mietvertrag das Recht zur Anmeldung ihrer Mieter genehmigen lassen.

Viele Lieferanten geben eine Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen für die Anmeldung eines Kunden beim Einzug in eine neue Wohnung an, so dass der Vertrag im Idealfall bereits vor dem Umzug unterschrieben wird.

Wenn dem Verteilnetzbetreiber sechs Wochen nach dem Einzugsdatum eines Kunden keine Anmeldung eines gewählten Versorgers vorliegt und er vom Einzug erfährt, nimmt er eine automatische Anmeldung beim Grundversorger vor. Die Feststellung, dass ein Strombezieher unangemeldet einen Zähler benutzt, erfolgt in den mit Abstand meisten Fällen im Rahmen der jährlichen Zählerablesung. Eine andere Möglichkeit besteht im Anschreiben der Vermieter bei Leerständen.

Wenn seitens des Kunden keine Anmeldung vorgenommen wurde, erfolgt die Berechnung nach der Ermittlung des Kunden durch den Netzbetreiber in der Regel zum Abmeldedatum des Vormieters, da das tatsächliche Einzugsdatum nicht festgestellt wird. Eine nachträgliche Änderung wird zumeist mit der Begründung abgelehnt, dass der Kunde seiner Pflicht zur Anmeldung nicht nachgekommen sei.Tatsächlich ist jeder Strombezieher dazu verpflichtet, sich innerhalb von sechs Wochen nach dem Bezug einer Wohnung bei einem gewählten Lieferanten oder dem Grundversorger anzumelden.

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Stromanbieter und die Einzugsermächtigung

Kann der Versorger auf einer Einzugsermächtigung bestehen?

Die Bezahlung der Energiekosten mittels einer Einzugsermächtigung ist für den Kunden bequem, da er sich nach ihrer einmaligen Erteilung nicht mehr um die Bezahlung seiner Stromrechnung kümmern muss. Zudem bucht der Stromversorger frühestens am vereinbarten Fälligkeitsdatum ab, während bei einer Überweisung das Geld am Stichtag beim Lieferanten eingegangen und entsprechend früher überwiesen werden muss. Auch für den Versorger stellt eine Einzugsermächtigung eine Vereinfachung der Bearbeitung des Zahlungsverkehrs dar und führt zu Kosteneinsparungen. Überweisungen lassen sich zwar durchaus maschinell bearbeiten, häufig falsch angegebene Kundennummern führen jedoch ebenso wie unnötige Angaben im Zuordnungsfeld des Überweisungsträgers sehr oft zu kostspieligen manuellen Nachbearbeitungen.Da vom Kunden selbst veranlasste Überweisungen zudem oft verspätet eingehen, bevorzugen die meisten Stromanbieter die Zahlung per Einzugsermächtigung.
Darf der Versorger aber darauf bestehen, dass der Kunde ihm die Abbuchung der Stromkosten vom Girokonto erlaubt? Im Rahmen der Grundversorgung besteht eine Versorgungspflicht gegenüber jedem Kunden, so dass der Pflichtanbieter auch Kunden beliefern muss, welche keine Einzugsermächtigung erteilen wollen. Außerhalb des Grundversorgungsgebietes und bei Sonderverträgen innerhalb des Pflichtversorgungsraums kann ein Anbieter darauf bestehen, dass ihm bei Vertragsabschluss eine Einzugsermächtigung erteilt wird und den Vertragsabschluss ablehnen, wenn der potentielle Kunde auf dem Zahlen der Stromrechnung mittels eigener Überweisung besteht. Nach dem Abschluss des Vertrages kann der Kunde jedoch eine erteilte Einzugsermächtigung jederzeit zurückziehen. Da der Entzug der Einzugsermächtigung ein nicht ausschließbares Recht des Kunden darstellt, berechtigt dieser den Versorger nicht zu einer außerordentlichen Vertragskündigung.
Die Sonderverträge einiger Versorger enthalten eine Klausel, wonach im Fall eines Entzugs der Einzugsermächtigung eine Bearbeitungsgebühr pro Überweisung mit der Jahresrechnung berechnet werden darf. Bislang setzen sie in der Praxis diese Gebühr noch nicht um; der entsprechende Passus im Vertrag bewirkt aber, dass die meisten Kunden eine Einzugsermächtigung erteilen.

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